Kosten

 

Privatpatienten

Grundsätzlich können psychotherapeutische Leistungen durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen werden. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist jedoch bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Tarifbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die für Sie geltenden Bedingungen und lassen Sie sich eventuell notwendige Antragsformulare schon einmal zuschicken.

 

Bitte beachten Sie die neuen Abrechnungsempfehlungen der psychotherapeutischen Privatversorgung, die seit dem 01.07.2024 gelten. Je nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen werden möglicherweise die Kosten von Ihrer Kasse nicht vollständig übernommen.

 

Selbstzahler

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50minütige Sitzung Verhaltenstherapie mit einem Honorar von 167,58 € in Rechnung gestellt wird.

 

Ich kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und habe daher keine Therapieplätze für gesetzlich versicherte Patienten.